REISEMEDIZINISCHE GESUNDHEITSBERATUNG
Reisemedizin ist heute eine deutlich kompliziertere Disziplin als früher. Sie beinhaltet inzwischen mehr als Impfungen und Malariaprophylaxe, auch wenn dies wichtige Bausteine sind.
Heute verstehen wir darunter vor allem die Prüfung, ob
- Reisender,
- Reiseland und
- Reisevorhaben
zusammen passen. Dabei geht es um Vorerkrankungen und ihre Auswirkung auf Leistungsfähigkeit und Versorgung im Notfall ebenso wie um Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf Erkrankungen, die im Zielgebiet verbreitet sind. Auch Versicherungsfragen sind ein wichtiges Thema.
Mit besonderer Kompetenz (z.B. Zertifikat „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer) möchten wir Ihnen Schutz und Sicherheit auf Ihrer nächsten Reise geben.
Beratungen und Impfungen benötigen Zeit. Bei Last-Minute-Reisen ist leider die Möglichkeit einer intensiven Vorbereitung gegrenzt. Trotzdem sollten Sie uns auch bei einer kurzfristigen Reise kontaktieren.
Idealerweise sollte eine Beratung (1-) 2 Monate vor Reiseantritt erfolgen um unter Berücksichtigung von Reiseziel, -art und –dauer in Verbindung mit bereits erfolgten Impfungen eine qualifizierte Beratung zu ermöglichen.
Die Impfkosten werden neuerdings z.T. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (siehe hierzu Kostenerstattung-Reiseimpfungen). Im Allgemeinen handelt es sich jedoch um eine Selbstzahlerleistung (IgeL). Die reisemedizinischen Beratungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Dr. Tettenborn besitzt die staatliche Zulassung als WHO-Gelbfieberimpfstelle.
Die Gelbfieber-Impfung ist empfehlenswert und z.T. vorgeschrieben bei Reisen im tropischen Afrika (südlich der Sahara und nördlich des Sambesi-Flusses) sowie in Mittel- und Südamerika (Panama und Länder südlich hiervon).
Für Reisen in diese Gebiete sollte die sehr gut verträgliche Gelbfieber-Impfung unbedingt durchgeführt werden. Das Risiko der Erkrankung ist hoch, im Erkrankungsfall liegt die Todesrate bei 10-20 %.
Die Impfung darf nur in staatlich zugelassenen WHO-Gelbfieberimpfstellen vorgenommen werden. Der Impfstoff ist in unserer Praxis ständig vorrätig.
Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Einreise in das Land durchgeführt worden sein, um internationale Gültigkeit zu besitzen, anderenfalls können die Grenzbehörden einiger Staaten die Einreise verweigern, eine Quarantäne verhängen oder eine Nachimpfung anordnen.
Kosten (nach GOÄ 2,3-fach)
Reiseberatung: |
Preise incl. MwSt. |
Kurze Beratung |
10,72 Euro |
Eingehende Beratung |
20,11 Euro |
Impfungen: |
Preise incl. MwSt. |
Erste Schutzimpfung |
10,72 Euro |
Jede weitere Impfung am selben Tag |
6,70 Euro |
Die Kosten beziehen sich auf die an dem jeweiligen Tag erbrachten Leistungen. Folgeimpfungen werden erst zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem sie verabreicht werden. Vielfach werden die Termine dafür schon beim ersten Besuch vereinbart. Diese Folgetermine umfassen normalerweise keine Beratung.
Die Verordnung der Impfstoffe erfolgt in der Regel über Privatrezept und der Impfstoff ist in der Apotheke zu bezahlen.
KOSTENERSTATTUNG: REISEIMPFUNGEN UND MALARIAPROPHYLAXE
Einige Krankenkassen übernehmen erstmals die Kosten für Reiseschutzimpfungen und Malariaprohylaxe im Rahmen der Erstattungsregelung.
Mehrere gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) haben Schutzimpfungen für private Auslandsreisen und Malariaprophylaxe in ihre Satzungen aufgenommen, so dass die bisherigen Selbstzahlerleistungen (IGeL) nun in Form so genannter freiwilliger Satzungsleistungen erstattungsfähig sind.
Ab sofort erstatten viele Krankenkassen i.d.R. folgende Kosten (zumindest anteilig)
- die ärztliche Impfleistung.
- den Impfstoff.
- die Beratung.
- ggf. anfallende Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schutzimpfung.
Damit Sie als Versicherter wissen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenden Sie sich bitte an unsere Praxis oder Ihre Versicherung.
Abrechnungsmodalitäten
Solange keine regionalen Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen wurden, werden Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einem privaten Auslandsaufenthalt über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet.
Die Abrechnung der Impfleistungen erfolgt dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die die Vergütung privatärztlicher Leistungen regelt. Es wird, wie üblich, der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Die Höhe der Erstattung variiert zwischen den Kassen. Einige Kassen zahlen lediglich den einfachen GOÄ-Satz, während andere den 2,3-fachen Satz erstatten.