Einige Krankenkassen übernehmen erstmals die Kosten für Reiseschutzimpfungen und Malariaprohylaxe im Rahmen der Erstattungsregelung.

Mehrere gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) haben Schutzimpfungen für private Auslandsreisen und Malariaprophylaxe in ihre Satzungen aufgenommen, so dass die bisherigen Selbstzahlerleistungen (IGeL) nun in Form so genannter freiwilliger Satzungsleistungen erstattungsfähig sind.

Ab sofort erstatten viele Krankenkassen i.d.R. folgende Kosten (zumindest anteilig)

  • die ärztliche Impfleistung.
  • den Impfstoff.
  • die Beratung.
  • ggf. anfallende Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schutzimpfung.

Damit Sie als Versicherter wissen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenden Sie sich bitte an unsere Praxis oder Ihre Versicherung.

Abrechnungsmodalitäten

Solange keine regionalen Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen wurden, werden Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einem privaten Auslandsaufenthalt über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet.

Die Abrechnung der Impfleistungen erfolgt dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die die Vergütung privatärztlicher Leistungen regelt. Es wird, wie üblich, der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Die Höhe der Erstattung variiert zwischen den Kassen. Einige Kassen zahlen lediglich den einfachen GOÄ-Satz, während andere den 2,3-fachen Satz erstatten.

 

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